Ein Testament aufzusetzen ist eine Handlung, die man rechtzeitig im Leben vollziehen sollte. Bei Ehegatten bietet sich hier eine besondere Form an, nämlich die des gemeinschaftlichen Testaments.
Das Aufsetzen eines Testaments ist eine gewichtige Entscheidung, die Einfluss auf die finanzielle Zukunft einer ganzen Familie haben kann. Grundsätzlich gilt dabei, dass in Abhängigkeit von der Größe und Komplexität des Vermögens einer Person bzw. eines Ehepaares ein Testament möglichst frühzeitig aufgesetzt werden sollte, um eventuelle spätere Erbrechtsstreitigkeiten zu vermeiden zu helfen. Viele Vermögen sind derartig verstreut und verteilt in unterschiedliche Anlageformen, wie Immobilien, Aktien, Versicherungen und auch Bargeld, dass die gerichtlichen Auseinandersetzungen sich lange hinziehen können, wenn nicht vorab genaue Regelungen im Testament getroffen wurden. Für Ehegatten hat der Gesetzgeber dabei mit dem gemeinschaftlichen Testament eine besondere Möglichkeit des Testaments eingeräumt.
Ein gemeinschaftliches Testament erlaubt den Ehepartnern, sich an bestimmte Verfügungen binden zu lassen, die nach dem Tode einer der beiden Parteien durch den hinterbliebenen Ehepartner nicht mehr geändert werden können. Falls etwa geregelt worden sein sollte, dass im Todesfall das Erbe den Kindern zufällt, kann der hinterbliebene Ehepartner an dieser Verfügung nach dem Tod der anderen Partei nichts mehr ändern; das Erbe fällt dann in jedem Fall den Kindern zu.
Das gemeinschaftliche Testament ist auch unter dem Begriff Ehegattentestament bekannt. Wichtig ist bei einem solchen Testament auch, dass festgelegt wird, was im Falle des gleichzeitigen Versterbens der Ehegatten passieren soll, bzw. wem das Erbe dann zuzufallen hat.







